Der Europäische Gerichtshof hat das Privacy-Shield-Abkommen für ungültig erklärt
Laut dem EuGh müsse bei der Übertragung von Daten europäischer Verbraucher in ein Drittland ein Schutzniveau gewahrt werden, das dem der DSGVO entspricht. Davon könne auf Grundlage der US-Gesetzgebung zu diesem Zeitpunkt nicht ausgegangen werden.
Vorrangig betroffen sind hiervon Dienste von Facebook oder Google, aber auch zahlreiche Cloud-, Tracking- und Newsletteranbieter.
Als digitaler Dienstleister vermeiden wir den Einsatz von Drittanbieter Anwendungen und bieten unseren Kunden alternative Lösungen für Cloud-, Tracking- oder Newsletteranwendungen um Verstöße gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung von vornherein auszuschließen.